Medikamente & Ausland
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Arzneimittel dürfen von Patienten nur in Mengen mitgeführt werden, die dem persönlichen Gebrauch für die Dauer des Aufenthalts entspricht.
- Es empfiehlt sich, eine Kopie des ärztlichen Rezepts mitzuführen. Bei längerem Aufenthalt kann es sinnvoll sein, eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mitzuführen, welche die Angaben zu Dosierung, Arzneimittelbezeichnung und Dauer der Reise beinhaltet.
- Nehmen Sie die Medikamente in jedem Fall in der Originalverpackung mit (samt Packungsbeilage). Das erleichtert die Einreisekontrolle und ist wichtig, wenn im Ausland eine ärztliche Behandlung nötig wird.
- Führen Sie eine gut ausgerüstete Reiseapotheke mit, da in vielen Ländern gefälschte oder abgelaufene Medikamente im Umlauf sind.
- Für betäubungsmittelhaltige Medikamente, Schlaf- und Beruhigungsmittel gelten strengere Vorschriften.