Betäubungsmittel / Reisen
Unter folgenden Links, welche Sie auf Seiten von Swissmedic (schweizerisches Heilmittelinstitut) führen, finden Sie die notwendigen Angaben für Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten.
Reisen im Schengen-Raum
Allgemeine Informationen, inkl. der Formulare, welche zum Mitführen der Betäubungsmittel vom Arzt ausgefüllt und vom Apotheker beglaubigt werden müssen, sowie der Liste der Länder, welche zum Schengen-Raum gehören:
Hier geht es zu der entsprechenden Swissmedic Website
Reisen im Nicht-Schengen-Raum
Allgemeine Informationen für Reisen in Länder die nicht zum Schengen-Raum gehören, sowie die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, finden Sie unter folgendem Link:
Hier geht es zu der entsprechenden Swissmedic Website
Verzeichnis der betäubungsmittelhaltigen Stoffe
Was man gerne vergisst: auch Schlaf-, Beruhigungs- oder Schmerzmittel können als Betäubungsmittel eingestuft werden.
Bei Produkten mit Code a oder b (zweitletzte Spalte) ist es von Vorteil eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Bei Code c ist keine Bescheinigung notwendig, bei Code d handelt es sich um verbotene Substanzen: es kann keine Bescheinigung ausgestellt werden.
Hier geht es zu der entsprechenden Swissmedic Website